Wohnsitz Friedberg

Friedberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Friedberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Friedberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Friedberg
Hauptplatz 20
8240 Friedberg
Österreich

Telefon:

03339 25110

Fax:

03339 25110-20

Email:

stadtgemeinde@friedberg.at

Webseite:

www.friedberg.at/index.php

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Friedberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Friedberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Friedberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen