Ebersdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ebersdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ebersdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Ebersdorf Telefon: 03333 2341 Fax: 03333 2341-4 Email: gde@ebersdorf.steiermark.at Webseite: www.ebersdorf.eu Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ebersdorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ebersdorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebersdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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