Burgau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Burgau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Burgau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Burgau Telefon: 03383 2325 Fax: 03383 2325-25 Email: gde@burgau.steiermark.at Webseite: www.burgau.steiermark.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Burgau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Burgau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Burgau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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