Wohnsitz Bad Blumau

Bad Blumau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bad Blumau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bad Blumau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Bad Blumau
Bad Blumau 65
8283 Bad Blumau
Österreich

Telefon:

03383 2206

Fax:

03383 2206-15

Email:

gde@bad-blumau.steiermark.at

Webseite:

www.bad-blumau-gemeinde.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bad Blumau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bad Blumau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bad Blumau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen