Wohnsitz Sankt Marein im Mürztal

Sankt Marein im Mürztal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Marein im Mürztal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal
Hauptplatz 1
8641 Sankt Marein im Mürztal
Österreich

Telefon:

03864 2222-0

Fax:

03864 2222-8

Email:

gde@st-marein-muerztal.gv.at

Webseite:

www.stmarein-mzt.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Marein im Mürztal fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen