Bruck an der Mur | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Bruck an der Mur Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Bruck an der Mur. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Bruck an der Mur Telefon: 03862 890-100 Fax: 03862 890-101 Email: stadt@bruckmur.at Webseite: www.bruckmur.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Bruck an der Mur Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bruck an der Mur fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Bruck an der Mur. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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