Spital am Semmering | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Spital am Semmering Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Spital am Semmering. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Spital am Semmering Telefon: 03853 323 Fax: 03853 323-30 Email: gemeinde@spitalamsemmering.com Webseite: www.spitalamsemmering.com Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Spital am Semmering Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Spital am Semmering fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Spital am Semmering. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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