Wohnsitz Pernegg an der Mur

Pernegg an der Mur | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pernegg an der Mur. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Kirchdorf
Österreich

Telefon:

03867 8044-0

Fax:

03867 8044-4

Email:

gde@pernegg.at

Webseite:

www.pernegg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pernegg an der Mur

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pernegg an der Mur.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen