Wohnsitz Krieglach

Krieglach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Krieglach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Krieglach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Krieglach
Waldheimatstraße 1
8670 Krieglach
Österreich

Telefon:

03855 2355

Fax:

03855 2355-113

Email:

gde@krieglach.at

Webseite:

www.krieglach.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Krieglach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Krieglach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Krieglach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen