Wohnsitz Breitenau am Hochlantsch

Breitenau am Hochlantsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Jakob-Breitenau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch
St. Jakob 9
8614 Sankt Jakob-Breitenau
Österreich

Telefon:

03866 5151

Fax:

03866 5151-20

Email:

gde@breitenau-hochlantsch.steiermark.at

Webseite:

www.breitenau-hochlantsch.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Jakob-Breitenau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen