Weißkirchen in Steiermark | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Weißkirchen in Steiermark Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark Telefon: 03577 80903 Fax: 03577 80903-2 Email: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at Webseite: www.weisskirchen.steiermark.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weißkirchen in Steiermark fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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