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Hörbranz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Hörbranz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hörbranz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Hörbranz Telefon: 05573 82222 Fax: 05573 82222-4 Email: gemeinde@hoerbranz.at Webseite: www.hoerbranz.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hörbranz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hörbranz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hörbranz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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