Sankt Margarethen bei Knittelfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen bei Knittelfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld Telefon: 03512 82432-0 Fax: 03512 85691 Email: gde@st-margarethen-knittelfeld.gv.at Webseite: www.st-margarethen.co.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen bei Knittelfeld fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|