Wohnsitz Sankt Marein-Feistritz

Sankt Marein-Feistritz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Marein bei Knittelfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Marein-Feistritz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Marein-Feistritz
Am Kirchbichl 4
8733 Sankt Marein bei Knittelfeld
Österreich

Telefon:

003515 4232

Fax:

003515 4232-15

Email:

gde@st-marein-feistritz.gv.at

Webseite:

www.st-marein-feistritz.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Marein-Feistritz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Marein bei Knittelfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Marein-Feistritz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen