Kennelbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Kennelbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kennelbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Kennelbach Telefon: 05574 71898-0 Fax: 05574 71898-20 Email: info@kennelbach.at Webseite: www.kennelbach.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kennelbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kennelbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kennelbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|