Gaißau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gaißau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gaißau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Gaißau Telefon: 05578 71117-0 Fax: 05578 71117-4 Email: gemeindeamt@gaissau.at Webseite: www.gaissau.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gaißau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaißau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gaißau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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