Pöls-Oberkurzheim | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Pöls Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim Telefon: 03579 8316 Fax: 03579 8316-90 Email: gemeinde@poels-oberkurzheim.gv.at Webseite: www.poels-oberkurzheim.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pöls fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|