Wohnsitz Pöls-Oberkurzheim

Pöls-Oberkurzheim | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pöls Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim
Hauptplatz 7
8761 Pöls
Österreich

Telefon:

03579 8316

Fax:

03579 8316-90

Email:

gemeinde@poels-oberkurzheim.gv.at

Webseite:

www.poels-oberkurzheim.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pöls fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen