Dalaas | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Dalaas Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Dalaas. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Dalaas Telefon: 05585 7201 Fax: 05585 7520 Email: gemeindeamt@dalaas.at Webseite: www.dalaas.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Dalaas Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dalaas fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dalaas. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|