Lauterach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Lauterach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Lauterach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Lauterach Telefon: 05574 6802-0 Fax: 05574 6802-5 Email: marktgemeinde@lauterach.at Webseite: www.lauterach.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Lauterach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lauterach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Lauterach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|