Wohnsitz Hart bei Graz

Hart bei Graz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hart bei Graz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hart bei Graz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hart bei Graz
Pachern-Hauptstraße 117
8075 Hart bei Graz
Österreich

Telefon:

0316 4911020

Fax:

0316 491102-79

Email:

gde@hartbeigraz.at

Webseite:

www.hartbeigraz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hart bei Graz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hart bei Graz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hart bei Graz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen