Frauental an der Laßnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Laßnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz Telefon: 03462 2315 Fax: 03462 2315-4 Email: gemeinde@gde-frauental.at Webseite: www.gde-frauental.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Laßnitz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|