Wohnsitz Knittelfeld

Knittelfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Knittelfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Knittelfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Knittelfeld
Hauptplatz 15
8720 Knittelfeld
Österreich

Telefon:

03512 83211

Fax:

03512 83211-222

Email:

stadtgemeinde@knittelfeld.at

Webseite:

www.knittelfeld.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Knittelfeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Knittelfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Knittelfeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen