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Schröcken | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Schröcken Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schröcken. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Schröcken Telefon: 05519 267-11 Fax: 05519 267-16 Email: gemeinde@schroecken.at Webseite: www.walsergemeinden.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schröcken Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schröcken fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schröcken. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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