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Dornbirn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Dornbirn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Dornbirn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadt Dornbirn Telefon: 05572 306-0 Fax: 05572 306-1008 Email: stadtamtsdirektor@dornbirn.at Webseite: www.dornbirn.at Bundesland: Vorarlberg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Dornbirn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dornbirn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Dornbirn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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