Wohnsitz Dornbirn

Dornbirn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Dornbirn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Dornbirn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Dornbirn
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
Österreich

Telefon:

05572 306-0

Fax:

05572 306-1008

Email:

stadtamtsdirektor@dornbirn.at

Webseite:

www.dornbirn.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Dornbirn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dornbirn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Dornbirn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen