Wohnsitz Klösterle am Arlberg

Klösterle am Arlberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Klösterle Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Klösterle am Arlberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Klösterle am Arlberg
Nummer 59b
6754 Klösterle
Österreich

Telefon:

05582 204-0

Fax:

05582 204-222

Email:

gemeindeamt@kloesterle.cnv.at

Webseite:

www.kloesterle.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Klösterle am Arlberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klösterle fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Klösterle am Arlberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen