Wohnsitz Hohenems

Hohenems | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hohenems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Hohenems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Hohenems
Kaiser-Franz-Josef-Straße 4
6845 Hohenems
Österreich

Telefon:

05576 7101-0

Fax:

05576 7101-1139

Email:

stadt@hohenems.at

Webseite:

www.hohenems.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Hohenems

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hohenems fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Hohenems.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen