Zell am See | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Zell am See Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Zell am See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadt Zell am See Telefon: 06542 766-0 Fax: 06542 766-30 Email: office@zellamsee.eu Webseite: www.zellamsee.eu Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Zell am See Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zell am See fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Zell am See. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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