Wohnsitz Zell am See

Zell am See | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Zell am See Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Zell am See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Zell am See
Brucker Bundesstraße 2
5700 Zell am See
Österreich

Telefon:

06542 766-0

Fax:

06542 766-30

Email:

office@zellamsee.eu

Webseite:

www.zellamsee.eu

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Zell am See

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zell am See fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Zell am See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen