Seekirchen am Wallersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Seekirchen am Wallersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Seekirchen am Wallersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadt Seekirchen am Wallersee Telefon: 06212 2308-0 Fax: 06212 2308-17 Email: post@seekirchen.at Webseite: www.seekirchen.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Seekirchen am Wallersee Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Seekirchen am Wallersee fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Seekirchen am Wallersee. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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