Wohnsitz Seekirchen am Wallersee

Seekirchen am Wallersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Seekirchen am Wallersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Seekirchen am Wallersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Seekirchen am Wallersee
Stiftsgasse 1
5201 Seekirchen am Wallersee
Österreich

Telefon:

06212 2308-0

Fax:

06212 2308-17

Email:

post@seekirchen.at

Webseite:

www.seekirchen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Seekirchen am Wallersee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Seekirchen am Wallersee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Seekirchen am Wallersee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen