Wohnsitz Oberndorf

Oberndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberndorf bei Salzburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Oberndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Oberndorf
Untersbergstraße 25
5110 Oberndorf bei Salzburg
Österreich

Telefon:

06272 4225-0

Fax:

06272 4225-14

Email:

stadtgemeinde@oberndorf.salzburg.at

Webseite:

www.oberndorf.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Oberndorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberndorf bei Salzburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Oberndorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen