Oberndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Oberndorf bei Salzburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Oberndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadt Oberndorf Telefon: 06272 4225-0 Fax: 06272 4225-14 Email: stadtgemeinde@oberndorf.salzburg.at Webseite: www.oberndorf.salzburg.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Oberndorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberndorf bei Salzburg fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Oberndorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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