Hallein | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hallein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Hallein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadt Hallein Telefon: 06245 8988-0 Fax: 06245 8988-169 Email: stadtamt@hallein.gv.at Webseite: www.hallein.gv.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Hallein Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hallein fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Hallein. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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