Wohnsitz Oberalm

Oberalm | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberalm Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Oberalm. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Oberalm
Halleiner Landesstraße 51
5411 Oberalm
Österreich

Telefon:

06245 80735-0

Fax:

06245 80735-77

Email:

gemeinde@oberalm.at

Webseite:

www.oberalm.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Oberalm

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberalm fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Oberalm.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen