Neukirchen am Großvenediger | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neukirchen am Großvenediger Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger Telefon: 06565 6208-0 Fax: 06565 6208-78 Email: gemeinde@neukirchen.at Webseite: www.neukirchen.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen am Großvenediger fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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