Wohnsitz Neukirchen am Großvenediger

Neukirchen am Großvenediger | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neukirchen am Großvenediger Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger
Marktstraße 171
5741 Neukirchen am Großvenediger
Österreich

Telefon:

06565 6208-0

Fax:

06565 6208-78

Email:

gemeinde@neukirchen.at

Webseite:

www.neukirchen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen am Großvenediger fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen