Großarl | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Großarl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Großarl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Großarl Telefon: 06414 8898-0 Fax: 06414 8898-9 Email: sekretariat@gemeindegrossarl.at Webseite: www.gemeindegrossarl.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Großarl Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Großarl fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Großarl. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|