Wohnsitz Tamsweg

Tamsweg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Tamsweg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Tamsweg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Tamsweg
Marktplatz 1
5580 Tamsweg
Österreich

Telefon:

06474 7711-0

Fax:

06474 7711-31

Email:

gemeinde@tamsweg.at

Webseite:

www.tamsweg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Tamsweg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Tamsweg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Tamsweg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen