Sankt Veit im Pongau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Veit im Pongau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau Telefon: 06415 4324-0 Fax: 06415 4324-13 Email: gemeinde@stveitpongau.gv.at Webseite: www.stveitpongau.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Veit im Pongau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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