Wohnsitz Wals-Siezenheim

Wals-Siezenheim | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wals-Siezenheim Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Wals-Siezenheim. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Wals-Siezenheim
Hauptstraße 17
5071 Wals-Siezenheim
Österreich

Telefon:

0662 851181-0

Fax:

0662 853192

Email:

gemeinde@wals-siezenheim.at

Webseite:

www.wals-siezenheim.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Wals-Siezenheim

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wals-Siezenheim fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wals-Siezenheim.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen