Wals-Siezenheim | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Wals-Siezenheim Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Wals-Siezenheim. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Wals-Siezenheim Telefon: 0662 851181-0 Fax: 0662 853192 Email: gemeinde@wals-siezenheim.at Webseite: www.wals-siezenheim.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Wals-Siezenheim Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wals-Siezenheim fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wals-Siezenheim. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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