Wohnsitz Viehhofen

Viehhofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Viehhofen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Viehhofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Viehhofen
Kirchplatz 31
5752 Viehhofen
Österreich

Telefon:

06542 68562

Fax:

06542 68562-4

Email:

ga.viehhofen@salzburg.at

Webseite:

www.viehhofen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Viehhofen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Viehhofen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Viehhofen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen