Wohnsitz Unken

Unken | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Unken Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Unken. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Unken
Niederland 147
5091 Unken
Österreich

Telefon:

06589 4202-0

Fax:

06589 4202-24

Email:

gemeinde@gde-unken.salzburg.at

Webseite:

www.gemeinde-unken.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Unken

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unken fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unken.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen