Wohnsitz Stuhlfelden

Stuhlfelden | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stuhlfelden Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Stuhlfelden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Stuhlfelden
Nummer 21
5724 Stuhlfelden
Österreich

Telefon:

06562 4232-0

Fax:

06562 4232-32

Email:

gemeindeamt@stuhlfelden.salzburg.at

Webseite:

www.stuhlfelden.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Stuhlfelden

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stuhlfelden fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stuhlfelden.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen