Wohnsitz Sankt Peter ob Judenburg

Sankt Peter ob Judenburg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Peter ob Judenburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Peter ob Judenburg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Peter ob Judenburg
Hauptstraße 17
8755 Sankt Peter ob Judenburg
Österreich

Telefon:

03579 2287

Fax:

03579 228715

Email:

gde@st-peter-judenburg.steiermark.at

Webseite:

www.st-peter-judenburg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Peter ob Judenburg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter ob Judenburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Peter ob Judenburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen