Wohnsitz Sankt Georgen ob Judenburg

Sankt Georgen ob Judenburg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen ob Judenburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Georgen ob Judenburg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Georgen ob Judenburg
Sankt Georgen ob Judenburg 12
8756 Sankt Georgen ob Judenburg
Österreich

Telefon:

03583 2376

Fax:

03583 2376-15

Email:

gde@st-georgen-judenburg.steiermark.at

Webseite:

www.st-georgen-judenburg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Georgen ob Judenburg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen ob Judenburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Georgen ob Judenburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen