Wohnsitz Puch bei Hallein

Puch bei Hallein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Puch bei Hallein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Puch bei Hallein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Puch bei Hallein
Halleiner Landesstraße 26
5412 Puch bei Hallein
Österreich

Telefon:

06245 80694-0

Fax:

06245 77477

Email:

gemeinde@puchbeihallein.gv.at

Webseite:

www.puchbeihallein.gv.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Puch bei Hallein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Puch bei Hallein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Puch bei Hallein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen