Wohnsitz Muhr

Muhr | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Muhr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Muhr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Muhr
Vordermuhr 5
5583 Muhr
Österreich

Telefon:

06479 218

Fax:

06479 20611

Email:

amtsleitung@gde-muhr.salzburg.at

Webseite:

www.muhr.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Muhr

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Muhr fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Muhr.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen