Wohnsitz Markt Werfen

Markt Werfen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Werfen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Markt Werfen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Markt Werfen
Markt 24
5450 Werfen
Österreich

Telefon:

06468 5223-0

Fax:

06468 5223-5

Email:

markt@gemeindewerfen.at

Webseite:

www.gemeindewerfen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Markt Werfen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Werfen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Markt Werfen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen