Wohnsitz Kaprun

Kaprun | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kaprun Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kaprun. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kaprun
Wilhelm-Fazokas-Straße 20a
5710 Kaprun
Österreich

Telefon:

06547 8204-0

Fax:

06547 8204-19

Email:

gemeinde@kaprun.at

Webseite:

www.kaprun.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kaprun

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kaprun fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kaprun.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen