Hollersbach im Pinzgau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hollersbach im Pinzgau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Hollersbach im Pinzgau Telefon: 06562 8113-0 Fax: 06562 8113-22 Email: gemeinde@hollersbach.at Webseite: www.hollersbach.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hollersbach im Pinzgau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hollersbach im Pinzgau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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