Wohnsitz Hallwang

Hallwang | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hallwang Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hallwang. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hallwang
Dorfstraße 45
5300 Hallwang
Österreich

Telefon:

0662 661957-0

Fax:

0662 661962-16

Email:

office@hallwang.salzburg.at

Webseite:

www.hallwang.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hallwang

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hallwang fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hallwang.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen