Wohnsitz Berndorf bei Salzburg

Berndorf bei Salzburg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Berndorf bei Salzburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Berndorf bei Salzburg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Berndorf bei Salzburg
Franz-Xaver-Gruber-Platz 1
5165 Berndorf bei Salzburg
Österreich

Telefon:

06217 8133-0

Fax:

06217 8133-75

Email:

gemeinde@berndorf.salzburg.at

Webseite:

www.berndorf.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Berndorf bei Salzburg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Berndorf bei Salzburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Berndorf bei Salzburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen