Sankt Ruprecht an der Raab | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Ruprecht an der Raab Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab Telefon: 03178 2218 Fax: 03178 2218-601 Email: gemeinde@st.ruprecht.at Webseite: www.st.ruprecht.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Ruprecht an der Raab fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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