Wohnsitz Sankt Ruprecht an der Raab

Sankt Ruprecht an der Raab | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Ruprecht an der Raab Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab
Untere Hauptstraße 27
8181 Sankt Ruprecht an der Raab
Österreich

Telefon:

03178 2218

Fax:

03178 2218-601

Email:

gemeinde@st.ruprecht.at

Webseite:

www.st.ruprecht.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Ruprecht an der Raab fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen