St. Veit in Defereggen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Veit in Defereggen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Veit in Defereggen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Veit in Defereggen Telefon: 04879 312 Fax: 04879 3128 Email: gemeinde@st-veit-def.at Webseite: http://www.defereggental.eu Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Veit in Defereggen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Veit in Defereggen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Veit in Defereggen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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